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LEISTUNGEN

Die langjährige Erfahrung und die erprobte Kanzleiorganisation gewährleisten eine fundierte Beratung in sämtlichen Rechtsgebieten wie etwa

  • Agrarrecht

  • Allgemeine Streitigkeiten in Zivilrechtssachen

  • Bauangelegenheiten

  • Familienrecht (Scheidung, Obsorge, Unterhalt)

  • Gesellschaftsrecht

  • Nachbarrecht

  • Testamentserrichtungen

  • Unternehmensgründung (Wahl der richtigen Rechtsform – Gesellschaftsform)

  • Unternehmenssanierung (Außergerichtliche und Gerichtliche Vertretung im Insolvenzfall)

  • Verkehrsunfälle

  • Verlassenschaften

  • Vertragsrecht (Schenkungs-, Kauf- und Übergabsverträge)

  • Verwaltungsangelegenheiten

  • Verwaltungsstrafsachen

  • Wirtschaftsrecht (Betriebliche Beratung und Betreuung in sämtlichen Rechtsangelegenheiten)
     

Die regionale Reichweite der Leistungen der Kanzlei erstreckt sich auf das gesamte Bundesland Niederösterreich sowie Wien. Die umfassende Betreuung ist aufgrund der beiden Kanzleien in Laa an der Thaya und Mistelbach gewährleistet.

Die Rechtsanwalts-Kanzlei Stenitzer & Schick hat im Zuge ihrer langjährigen Tätigkeit sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen - teils von internationaler Größe - zu deren Zufriedenheit vertreten; der Gegenstand der Vertretung reicht vom Kraftwerk in der Türkei über Gründung von Wohnungseigentum in Wohnhausanlagen bis zu vertraglicher Beratungen bei Gründung von Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland uvm.

 

Grundsätzlich unterliegt das Honorar eines Rechtsanwaltes dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. den Allgemeinen Honorarrichtlinien und ist abhängig vom konkreten Streitwert.

In jedem Verfahren steht die Wirtschaftlichkeit des Einschreitens im Vordergrund. Jeder Klient hat Anspruch, vorweg zu erfahren, mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Für den Fall, dass im Streitverfahren der Gegner verliert, müssen auch sämtliche Kosten vom Gegner ersetzt werden, sodass für den Klienten ein gewonnener Prozess – soweit die Kosten vom Gegner einbringlich sind – vom Anwalt quasi zum Nulltarif erledigt wird.

Unser Prinzip ist es, mit jedem Klienten bereits beim ersten Gespräch eine umfassende Aufklärung über die zu erwartenden Kosten zu geben sowie gegebenenfalls auch mit einer Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage abzuklären.

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